Elemente des Journalismus


Bill Kovach und Tom Rosenstiel führten für ihr Buch »The Elements of Journalism« eine Vielzahl von Interviews mit Journalisten, hielten Bürgerforen ab und sprachen mit Wissenschaftlern, um in einer systematischen Untersuchung die journalistischen Prinzipien zu ermitteln und eine Theorie und Kultur des Journalismus festzuschreiben.1

Die Funktion der Journalisten für die Gesellschaft wurde von Kovach und Rosenstiel als Aufbau einer Gemeinschaft, eines Bürgertums und letztendlich einer Demokratie beschrieben. Dabei ist es nicht von Interesse, welche Technologie benutzt wird. Sie erläutern, Technologie hätte eine neue ökonomische Organisation des Journalismus geschaffen, in der Normen aufgestellt, verfeinert und manchmal aufgegeben werden. Sie stellen fest, dass jede Generation sich ihren eigenen Journalismus schafft. Dabei bleibt die Aufgabe des Journalismus erstaunlich konstant und werde nicht von Technologien vorgegeben noch von Journalisten, die diese Techniken anwenden.2

Kovach und Rosenstiel definieren die Aufgabe des Journalismus so:

»The primary purpose of journalism is to provide citizens with the information they need to be free and self-governing.« 3

Sie sind außerdem der Überzeugung, dass die Nachrichten einen grundlegenden menschlichen Impuls, den »Awareness Instinct« befriedigen, nämlich zu wissen, was jenseits der eigenen direkten Erfahrung passiert. Dieses Wissen rufe ein Gefühl der Sicherheit, Kontrolle und Zuversicht hervor. Journalismus sei dabei das System, das Gesellschaften aufbauen, um diese Nachrichten zur Verfügung zu stellen.4

Weiterhin beschreiben sie das uneigennützige Streben nach Wahrheit als das, was den Journalismus von allen anderen Formen der Kommunikation unterscheidet. Als journalistische Wahrheit definieren sie den Filterprozess der sich zwischen der ursprünglichen Geschichte und der Interaktion mit der Öffentlichkeit, den Medienunternehmen und den Journalisten im Laufe der Zeit entwickelt.5

Lee Bollinger äußert im Gespräch mit den Autoren, dass eine Vielzahl von Stimmen die Suche nach Wahrheit für das Publikum erleichtert und sie somit in die Lage versetzt, sich gesellschaftlich relevante Entscheidungen zu treffen.6

Die Nachricht soll dabei über eine gewisse Zeitspanne hinweg von Missinformation, Desinformation und Werbeinhalten getrennt werden. Da dies einen Prozess von Veröffentlichung, Fehlermeldung, Korrektur und wiederum Veröffentlichung beinhaltet, wird die Suche nach Wahrheit zur Konversation mit dem Publikum.7

Hier ist ersichtlich, dass das heutige System der Massenmedien nicht das einzige und auch nicht das idealste ist, denn ein Gespräch ist nur unzureichend über den Umweg der Rückkopplung mit Hilfe der Telekommunikation herzustellen. Diese Aufgabe ist im neuen Medien-System durch das Internet einfacher zu bewältigen, da die bi-direktionale Kommunikation technisch möglich ist und auch durch viele Dienste genutzt wird.

Dafür sind andere Probleme zu lösen. Die Qualitätssicherung ist im Internet zum Beispiel schwer zu gewährleisten, da Quellen mitunter anonym sind oder mit Pseudonym arbeiten und Interessen häufig verschleiert oder umantelt werden. Hier hilft ein Netzwerk, das durch gegenseitige Kontrolle den Wahrheitsgehalt von Informationen und Personendaten die Quälitätssicherung möglich macht.

Die Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichung von Nachrichten wird von Journalisten vorgenommen. Der Beruf des Journalisten ist in Deutschland und den meisten anderen Ländern nicht geschützt. Jeder kann sich Journalist nennen, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit der Propaganda der NS-Diktatur. Es gibt jedoch den Beruf des Redakteurs, der meist durch ein Volontariat bei einem Medienunternehmen erworben wird und der oft ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt. Im »Arbeitsrecht der Pressejournalisten« werden Journalisten so definiert:

»Journalist ist, wer berufsmäßig mit der Sammlung, Sichtung, Überprüfung, Auswahl, Bearbeitung und eigener Erstellung von Meldungen, Berichten und Kommentaren für die Massenmedien beschäftigt ist.« 8

Es gibt auch andere Definitionen. So haben in einer repräsentativen Studie für die Media Perspektiven »Journalismus in Deutschland 2005« Siegfried Weischenberg, Maja Malik und Armin Scholl, Journalisten als professionell bezeichnet, wenn sie »hauptberuflich in fest angestellter oder freier Mitarbeit mit der Produktion journalistischer Medienangebote verknüpft sind.9 Hauptberuflichkeit wird dann konstatiert, wenn ein Journalist mehr als die Hälfte seiner Einkünfte aus journalistischer Arbeit bezieht oder mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit für journalistische Medien tätig ist. Ausgeschlossen werden Arbeitsrollen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf den Inhalt der redaktionellen Produkte haben. Auch ehrenamtliche, arbeitslose oder nebenberuflich freie Journalisten werden somit nicht als professionelle Akteure des Journalismus berücksichtigt«.10

Liste der journalistischen Taetigkeiten
Abbildung 3.1.: Journalistische Tätigkeit, Quelle: Weischenberg, S.; Malik, M.; Scholl, A. (2006): Journalismus in Deutschland 2005, in: Media Perspektiven, Nr.7/2006,Frankfurt am Main, S. 354.

Die Definition des Begriffes Journalismus ist entscheidend, da nur jene, die der Definition entsprechen, ein Anrecht auf einen Presseausweis und die damit verbundenen Privilegien besitzen. So haben zum Beispiel auch Journalisten, die im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt sind, ein Anrecht auf diese Privilegien obwohl Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit unterschiedliche Zielstellungen verfolgen.11

Ehrenamtliche Journalisten, Schreiber von Leserbriefen und aktive Teilnehmer an »user-created-content«-Projekten sind nicht durch die Rechte und Privilegien der professionellen Journalisten geschützt. Die Pressefreiheit gilt somit nur für Unternehmen und juristische Personen, nicht aber für die Bürger des Staates, die durch die neuen Verbreitungstechnologien die Möglichkeit hätten, Missstände in Unternehmen oder Institutionen anzuprangern. Diese sind weiterhin auf die Mithilfe von Journalisten angewiesen, die jedoch selbst ökonomischen Einschränkungen unterliegen.

Blogger werden aber in vielen Fällen für ihre Aussagen von Unternehmen und Personen des öffentlichen Interesses auf Schadensersatz, Verleumdung und Unterlassung verklagt. Besonders betroffen sind hier die Weblogger, deren persönliche Meinung oft als Beleidigung oder Bedrohung aufgefasst wird. Sie werden wie Wolf-Dieter Roth im Online-Magazin Telepolis berichtet rechtlich immer mehr wie Journalisten oder Medienunternehmen behandelt soweit das die Pflichten betrifft. Im Falle des amerikanischen Journalisten und Bloggers Josh Wolf wurde sogar eine Verhaftung veranlasst, weil er sich weigerte Videomaterial einer gewalttätig gewordenen Demonstration den Ermittlungsbehörden zu übergeben.12

Ein Großteil der Medien, nämlich Presse und Privatrundfunk, finanzieren sich durch Werbung. Die Kommerzialisierung schränkt die Medien in ihren Funktionen ein, da sie von Anzeigenaufträgen und Werbespots abhängig sind, genauso wie die Journalisten vom Verleger abhängig sind. Der Massenmedienmarkt ist mit Ausnahme von nichtperiodischen Printmedien, Pay-TV und Bild- und Tonträgern ein doppelter Markt. Einmal müssen die Rezipienten auf dem Inhaltemarkt befriedigt werden, zum zweiten muss die Rezipientenzahl hoch sein, damit der Markt der Werbetreibenden befriedigt wird. Diese Abhängigkeiten begrenzen die Massenmedien zusätzlich.

Aufgrund der marktwirtschaftlichen Situation können Zeitungsverlage Tendenzschutz nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§118) für sich in Anspruch nehmen. Die Eigentümer eines Verlages können demnach die allgemeine, politische, wirtschaftliche und kulturelle Richtung desselben vorschreiben. So ist es im Manteltarifvertrag für hauptberufliche und festangestellte Redakteure von Zeitungsverlagen festgeschrieben.13

Der liberale Publizist Paul Sethe beschrieb 1965 den Gegensatz zwischen Anspruch und Wirklichkeit in einem Leserbrief an den Spiegel:

»Im Grundgesetz stehen wunderschöne Bestimmungen über die Freiheit der Presse. Wie so häufig, ist die Verfassungswirklichkeit ganz anders als die geschriebene Verfassung. Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. Journalisten, die diese Meinung teilen, finden sie immer. Ich kenne in der Bundesrepublik keinen Kollegen, der sich oder seine Meinung verkauft hätte. Aber wer nun anders denkt, hat der nicht auch das Recht, seine Meinung auszudrücken? Die Verfassung gibt ihm das Recht, die ökonomische Wirklichkeit zerstört es. Frei ist, wer reich ist. Das ist nicht von Karl Marx, sondern von Paul Sethe. Aber richtig ist es trotzdem. Und da Journalisten nicht reich sind, sind sie auch nicht frei (jene wenigen Oasenbewohner ausgenommen).« 14

Die innere Pressefreiheit ist seit der zunehmenden Pressekonzentration in den sechziger und siebziger Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Das Hauptproblem stellen dabei die Abgrenzungen von Kompetenzen des Verlegers und des Chefredakteurs auf der einen und den übrigen Mitarbeitern eines Presseunternehmens auf der anderen Seite dar.

Sogenannte Redaktionsstatute sollten die Rechte und Pflichten regeln, führten aber bei Auseinandersetzungen nicht zum gewünschten Erfolg. Zeitungs- und Zeitschriftenverlage gehören zu den Tendenzbetrieben. Das bedeutet, ihre ideelle Ausrichtung soll nicht in wirtschaftlichen und sozialen Sinne durch ein Mitbestimmungsgremium beeinflusst werden.

Dies führt zu der vorhandenen hierarchischen Strukturierung der Redaktion. Dem Verleger sollte somit die sogenannte Grundsatzkompetenz zugesprochen werden, die die Zuständigkeit für die grundsätzliche weltanschauliche oder politische Ausrichtung der Zeitung beschreibt. Da sie neben der Gewinnerzielungsabsicht auch eine politische Tendenz besitzen, haben die Medien also das Recht, bestimmte Themen nicht zu kommentieren und der Betriebsrat besitzt nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte im Unternehmen. Sollte die Tendenz von innen heraus durch einen Redakteur gestört werden, indem er nicht die Meinung des Medienbetriebes vertritt, hat der Betrieb das Recht zur Abmahnung bis hin zur Entlassung. In Zeitungen, Kommentaren und Leitartikeln tritt diese Tendenz besonders offen zu Tage.15

Die deutsche Rundfunklandschaft ist aufgeteilt in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich aus Gebühren finanziert und den privaten Rundfunk, der durch Werbegelder finanziert wird. In Rundfunkstaatsverträgen werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die den Rundfunk betreffen, gesetzlich umgesetzt. Somit enthalten sie die grundlegenden Regelungen des dualen Rundfunksystems in Deutschland.16

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden von Rundfunk- und Verwaltungsräten kontrolliert. Hermann Meyn schreibt in seinem Buch »Massenmedien in Deutschland« über die Aufsichtsorgane:

»Die Aufsichtsgremien, in denen von den Parteien über die Gewerkschaften und Kirchen, die Arbeitgeberorganisationen und die kulturellen Institutionen die so genannten gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sind, haben sich häufig von einer Interessenvertretung für die Gesellschaft zu einer Gesellschaft von Interessenvertretern entwickelt. Das vom Bundesverfassungsgericht, von den Rundfunkgesetzen und Staatsverträgen geforderte Eintreten für die Interessen der Allgemeinheit wird in der Praxis häufig von parteipolitischen Präferenzen und Verbandsinteressen überlagert.« 17

Frequenzen vergeben bei den privaten Sendern die zuständigen Landesmedienanstalten. Die Begrenzung der Frequenzen führt zu einer Begrenzung der Zahl der Fernseh- und Radiosender und somit der Medienunternehmen. Die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF teilen zusammen mit dem Bertelsmann- und dem Kirch-Konzern den Fernsehmarkt unter sich auf. Wobei die RTL Television GmbH und channel RTL zu Bertelsmann gehören und Leo Kirch Eigentümer der ProSiebenSat1 GmbH ist, die Sat 1, Pro 7 und Kabel 1 betreibt.

Auch bei den Printmedien führt die zunehmende Konzentration zu einer Abnahme der Meinungsvielfalt, da immer mehr Zeitungs- und Zeitschriftentitel von nur wenigen großen Medienunternehmen herausgegeben werden. Hier sind der Axel Springer Verlag, die Verlagsgruppe WAZ, die Verlagsgruppe Stuttgarter Zeitung/Die Rheinlandpfalz/Südwestpresse und und Georg von Holzbrinck führend. Die Medienkonzentration ist ein globaler Trend und nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern, den USA und den asiatischen Ländern zu beobachten.18

Insgesamt zeigt sich ein Trend zur Internationalisierung der Nachrichten, der von der Globalisierung angetrieben wird und das Kapital internationaler Großkonzerne in die Medienbetriebe hereinbringt. Wobei festzuhalten ist, dass Deutschland hier durch den besonderen Schutz als Kulturgut, den es den Medien zuspricht noch nicht in großem Ausmaß von dieser Entwicklung betroffen ist. Anders sieht es in den USA aus, wo eine Tradition von Großunternehmern besteht, die das Betreiben von Medienunternehmen nur als Teil ihrer Firmenstrategie betrachten. Die besondere Aufgabe der Medien zu informieren, zu kommentieren und zu kontrollieren, wird also durch gesetzliche Maßnahmen in Deutschland abgesichert. Jedoch wird diese Aufgabe auch erschwert durch die wirtschaftliche Abhängigkeit bei Printmedien und Privatfunk und durch politische Einflüsse bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.19

Die deutsche Sicht, Rundfunk sei ein Kulturgut und diene der Meinungsbildung im Sinne der Demokratie, wird durch das europäische Recht darüber hinaus nicht unterstützt. Hier kollidieren nationales Recht und Europa-Recht wie die EG-Fernsehrichtlinie von 1997 beweist. In ihr wird Rundfunk als »audio-visueller Dienst« und Wirtschaftsgut angesehen, der den Gesetzen der Marktwirtschaft unterliegt. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems durch Gebühren ist demnach in der europäischen Rechtssprechung eine unzulässige Subvention. Um diese unvereinbaren Rechtsauffassungen zu entschärfen, wurde in einem Zusatzprotokoll zum Amsterdamer Vertrag den Staaten freigestellt, wie sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren, solange sie der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dient. Klagen, die mögliche Wettbewerbsvorteile des öffentlich-rechtliche System betreffen, werden von der Europäischen Kommission und ihrem Wettbewerbskommissar jedoch weiterhin geprüft.20

vorherige Seite                                                                                                               nächste Seite

1Kovach; Rosenstiel (2001): The Elements of Journalism, What Newspeople Should Know and the Public Should Expect, Random House, New York.

2Vgl. Kovach; Rosenstiel 2001: S. 17

3Kovach; Rosenstiel 2001: S. 16 f.

4Vgl. Kovach; Rosenstiel 2001: S. 10

5Vgl. Kovach; Rosenstiel 2001: S. 42

6Vgl. Bollinger, nach: Kovach; Rosenstiel 2001: S. 23

7Vgl. Kovach; Rosenstiel 2001: S. 45

8Schneider; Raue 2006: S. 301

9Weischenberg; Malik; Scholl (2006): Journalismus in Deutschland 2005, in: Media Perspektiven, Nr.7/2006, Frankfurt am Main, S. 346­361.

10Weischenberg; Malik; Scholl 2006: S. 347

11Vgl. Donsbach1999: S. 65

13Vgl. Meyn 2004: S. 221 f., Vgl. Donsbach 1999: S. 76 f.

14Paul Sethe zitiert aus: Meyn 2004: S. 41, Kommentar in Klammern von Sethe

15Vgl. Kepplinger 1999: S. 128 ff., Vgl Donsbach 1999: S. 75 ff., Vgl. Meyn 2004: S. 222 f.

16Vgl. Meyn 2004: S. 139 f.

17Meyn 2004: S.146

18Vgl. Dreier 2006: S. 185 ff.

19Vgl. Meyn 2004: S. 276

20Vgl. Schmitz 2002, Stichwort: Medienrecht

CC BY-NC 4.0 Dieses Werk ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-NichtKommerziell 4.0 international.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte Rätsel lösen, um Kommentarfunktion zu aktivieren. Danke.WordPress CAPTCHA


Diese Website benutzt Google Analytics. Bitte klicke hier wenn Du nicht möchtest dass Analytics Dein Surfverhalten mitverfolgt. Hier klicken um dich auszutragen.
Verified by MonsterInsights